Für öffentliche Schulen

Der Schulpsychologische Dienst unterstützt alle an der Schule Beteiligten in ihrem Bildungs-, Erziehungs- und Integrationsauftrag. 

Grundsätzlich finden zuerst Gespräche und Massnahmen in der Schule und erst dann Abklärungen und Beratungen durch den Schulpsychologischen Dienst statt. Bleiben im Schulischen Standortgespräch (SSG) Fragen offen oder besteht Uneinigkeit über das weitere Vorgehen, kann eine Anmeldung im SPD erfolgen. Die Anmeldung muss von der Lehrperson, den Eltern und der Schulleitung unterschrieben werden. 

Unabhängig von einer Anmeldung, haben Lehrpersonen mit Einverständnis der Schulleitung auch die Möglichkeit, sich telefonisch von den zuständigen schulpsychologischen Fachpersonen beraten zu lassen. 

Schulleitungen, Sonderpädagogische Fachstellenleitungen und Schulpflegen können Schüler/-innen anmelden. Dies mit einem Beschluss der Schulpflege auch gegen den Willen der Eltern. 

Der SPD bietet auch die Mitarbeit bei Projekten der Schulentwicklung und Prävention an.